Der Heimathafen des SCMB Moos ist der Gemeindehafen im Strandweg in Moos.
Der Hafen unterteilt sich in den alten Hafen (Kanal) und den neuen Hafen und bietet 207 Wasserplätze sowie 153 Trockenplätze an Land.
Alter Hafen:
Der alte Hafen ist nur für kleinere Boote mit geringem Tiefgang befahrbar. Die Liegeplätze dürfen nur mit Booten mit einer maximalen Länge bis 20 Fuß belegt werden.
Neuer Hafen:
Der Neue Hafen kann grundsätzlich von Booten mit größerem Tiefgang genutzt werden. Für Hafenlieger liegt ein maximaler Tiefgang von 1,30 Metern.
Darüber hinaus bestehen Begrenzungen für die Bootslänge.
Näheres entnehmen Sie bitte der Hafenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Hafenmeister
Das Hafenmeisterbüro befindet sich im Anbau im Erdgeschoss des Clubheims.
Bitte melden Sie neu eingestellte Boote unmittelbar nach Ankunft direkt beim Hafenmeister.
Die Hafenmeister erreichen Sie wie folgt:
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Michael Lehmann
07732-52180 | Martin Graf
07732-54481 oder 0171-3246245
|
Bürozeiten während der Segelsaison
01. April bis 31. Oktober
Montag | 16:00 – 19:00 Uhr | |
Dienstag- Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr | 15:30 – 18:00 Uhr |
Samstag | 09:00 – 12:00 Uhr | 14:00 -18:00 Uhr |
Sonn- und Feiertag (kein Kranbetrieb) | 10:00 – 12:00 Uhr | 17:00 – 19:00 Uhr |
Kran
Der Hafen Moos verfügt über einen Kran mit einer Traglast von max. 5 t.
Kranzeiten
Montag | 09:00 – 12:00 | 16:00 – 19:00 Uhr |
Dienstag- Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr | 15:30 – 18:00 Uhr |
Samstag | 09:00 – 12:00 Uhr | 14:00 -18:00 Uhr |
Sonn- und Feiertag | kein Kranbetrieb |
Gebührenordnung Krananlage Hafen Moos in der Fassung vom 21.02.2019
(gültig ab 01.03.2019)
1. Für die Benutzung der gemeindeeigenen Krananlage in der Hafenanlage Moos werden folgenden Gebühren erhoben:
bis 1 to Bootsgewicht, 35 EUR
bis 3 to Bootsgewicht, 50 EUR
bis 5 to Bootsgewicht, 60 EUR
Sonstige Kranbewegungen pro angefangene ¼ Stunde 20 EUR
10er Karte bis 1to Bootsgewicht 250 EUR
Alle Gebühren sind inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bootswerften mit häufiger Nutzung der Krananlagen wird auf Antrag ein Nachlass von 15 € pro Hub gewährt.
2. Die 10er Karten sind nicht übertragbar und innerhalb von zwei Saisons zu nutzen.
3. Die Gebühren sind sofort nach Beendigung der Kranbewegung fällig und beim Hafenmeister zu bezahlen.
4. Für die Anbringung des Hebegeschirrs sowie die Sicherung des Bootes während des Kranvorganges ist der Nutzer selbst verantwortlich und hat dies zu überwachen.
5 Das zu kranende Boot muss für den vorhandenen Kran und dessen Hebegeschirre geeignet sein. Der Nutzer hat dies überprüfen und ist verpflichtet ggf. Besonderheiten dem Kranbediener vor Nutzung der Krananlage mitzuteilen.
6. Das vorgesehene Transportfahrzeug und dessen Trageinrichtungen müssen für das Boot geeignet sein. Der Nutzer ist hierfür, den verkehrsicheren Zustand und die entsprechende Ladungssicherung verantwortlich.
6. Der Hafenmeister kann bei Bedenken die Nutzung der Krananlage verweigern.
Die Gemeinde Moos übernimmt für die vom Nutzer einzuhaltenden Punkte nach Satz 4 – 6 keine Haftung.
Takelkran
Der Takelkran befindet sich an der Mole und ist frei zugänglich. Bei Niedrigwasser bitte Wasserstand beachten. Die Nutzung ist kostenfrei, erfolgt aber auf eigene Gefahr.
Slippen
Es gibt im Hafen drei Sliprampen (zwei kleine Sliprampen an der Mole und eine größere in der Nähe des Krans).
Bitte beachten Sie, dass das Slippen grundsätzlich gebührenpflichtig ist (außer für Hafenlieger) und nur mit Booten bis 350 kg erlaubt ist.
Verstöße werden durch die Hafenmeister geahndet.
Gastliegeplätze
Für die Vergabe von Liegeplätzen und die Zuweisung von Gastplätzen ist allein die Gemeinde Moos bzw. der Hafenmeister zuständig.
Freie Plätze sind mit grünem Schild gekennzeichnet.
Bitte melden Sie sich umgehend nach dem Festmachen beim Hafenmeister.
Vergabe von Liegeplätzen
Die Vergabe von festen Liegeplätze obliegt allein der Gemeinde.
Der Verein hat im Rahmen eines Kontingentes ein Vorschlagsrecht bei der Liegeplatzvergabe durch die Gemeinde. Nähere Auskünfte zu den Regularien erteilt der Vorstand.